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Gemäß der Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979 werden für das Halten von Hunden folgende Abgaben eingehoben:

1. für Nutzhunde € 6,54 jährlich pro Hund

    Als Nutzhunde gelten Hunde, die als Wachhunde, Blindenführerhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes
    gehalten werden

2. für alle übrigen Hunden € 15,00 jährlich pro Hund

Die Hundeabgabe ist im ersten Jahr binnen eines Monats nach dem Tage der Rechtswirksamkeit der gegenständlichen Verordnung und für die folgenden Jahre jeweils bis zum 5. Februar des laufenden Jahres fällig. Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Der Erwerb eines Hundes ist binnen einem Monat durch den Hundehalter der Abgabenbehörde anzuzeigen, ebenso bei dauerhaften Zuzug in das Gemeindegebiet.

Für jeden Hund ist einmalig bei der Hundeanmeldung eine neue Hundeabgabemarke ("Hundemarkerl") gegen Selbstkostenerstattung auszufolgen. Die Selbstkosten der Hundeabgabemarke betragen € 1,00. Außerhalb des Hauses muss die Hundeabgabemarke am Halsband oder Brustgeschirr des Hundes befestigt sein. Abgabemarken behalten ihre Gültigkeit bis zur Erstattung einer Meldung, dass der Hund abgegeben, abhanden gekommen oder verstorben ist. Bei Verlust einer Hundeabgabemarke ist umgehend eine neue einzuholen.

Gemäß Umweltschutzverordnung der Stadtgemeinde St. Valentin § 3 müssen Hundehalter darauf achten, dass ihre Hunde den Kot nicht auf Gehsteigen, Gehwegen, Kinderspielplätzen, Sport- und Parkanlagen, Gebäuden und Höfen ausscheiden. Andernfalls müssen die Tierbesitzer den Kot unverzüglich entfernen.

 

Die Hundeanmeldung/-abmeldung können Sie im Bürgerservice der Stadtgemeinde St. Valentin (Amtshaus Parterre), schriftlich vornehmen. 

 

Hunde mit erhöhtem Gefahrenpotential laut §2 des NÖ. Hundehaltegesetzes v. 29. Jänner 2010:

 

American Staffordshire Terrier

(FCI-Nr: 286)

   
  Bandog

"Kettenhund"
Definition siehe Link
   
  Bullterrier

(FCN-Nr: 11)
   
 

Dogo Argentino

(FCN-Nr: 292)

   
  Pit-Bull
   
 

Rottweiler

(FCI-Nr: 147)

   
 

Staffordshire Bullterrier

(FCI-Nr: 76)

   
 

Tosa Inu

(FCI-Nr: 260)

 

Bürgerservice
der Stadtgemeinde Sankt Valentin

 

 

Stadtgemeinde Sankt Valentin, 4300 Sankt Valentin, Hauptplatz 7
E-Mail: rathaus@st-valentin.at  Homepage: www.st-valentin.at
Telefon: +43 7435 / 505-0 Telefonverzeichnis
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
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