Sankt Valentin online

Anmeldung einer Veranstaltung
nach dem NÖ Veranstaltungsgesetz § 4 Abs. 1


Die Anmeldung hat bei der Stadtgemeinde des Veranstaltungsortes mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung zu erfolgen und der Veranstalter muss das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben.

Bitte verwenden Sie zur Anmeldung das von der Stadtgemeinde St. Valentin zur Verfügung gestellte Formular

und kommen Sie damit und mit Ihren Eintrittskarten in unser Bürgerservice zur Anmeldung der Veranstaltung.

Für die Anmeldung einer Veranstaltung muss der Veranstalter außerdem folgende Konzepte vorlegen:

  • Sicherheitstechnisches Konzept

Fluchtwege

Sicherheitsbeleuchtung

Absicherung des Geländes

Statik (falls Zelte vorhanden)

Ordnerdienst

Überwachung der Veranstaltung

  • brandschutztechnisches Konzept

Brandschutzwache

Löschmittel

Standort der Feuerwehr

Ausrüstung der Brandwache

Materialien von Dekorationsstoffen

Ersatzmaßnahmen, wenn diese nicht entsprechen

  • rettungstechnisches Konzept

Ablauf des Rettungseinsatzes

Standort der Rettung

Anzahl der Sanitäter

Anzahl der Rettungskraftfahrzeuge

Erreichbarkeit des Rettungsdienstes

Einvernehmen mit dem örtlichen Rettungsdienst

  • verkehrstechnisches Konzept

Zufahrt zum Gelände

Parkplatz mit Ordnerdienst

Verkehrsbeschreibung oder Sperren

Zufahrt für Einsatzkräfte

Beschilderung der Zufahrt

Konzept zur Vermeidung sanitärer Missstände

genügen Sanitäranlagen (WC, Klowagen, ...)

 

Über die erfolgte Anmeldung wird dem Veranstalter eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Gemeinde leitet die Anmeldung auch an die örtliche Polizei weiter und bestellt die Brandsicherheitswache falls erforderlich.

Informationen über die Vergebührung einer Veranstaltungsanmeldung erhalten Sie in unserem Bürgerservice.

Gem § 5 NÖ Abs.8 Veranstaltungsgesetz dürfen Veranstaltungen nur in Betriebsstätten und gegebenenfalls unter Verwendung einer Betriebseinrichtung durchgeführt werden, wie von der Behörde unter Bedachtnahme auf die gesundheits-, bau- und sicherheitspolizeilichen, sowie betriebstechnischen Erfordernisse zur Durchführung derartiger Veranstaltungen bewilligt wurden.

Bewilligung der Veranstaltungsbetriebsstätte

Informationen zur Bewilligung einer Veranstaltungsbetriebsstätte, erhalten Sie unter

Infos zur Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung.pdf

Fragen zum Ansuchen um die Bewilligung der Veranstaltungsbetriebsstätte erhalten Sie im Bürgerservice unter 07435/505-2330.

Um ein ordnungsgemäßes Genehmigungsverfahren durchführen zu können, werden Sie ersucht, den Antrag auf Genehmigung einer Betriebstätte zeitgerecht (ca. 3 Monate vor der Veranstaltung) einzubringen.

Für die Genehmigung sind zuständig:

  • im Hinblick auf die örtlichen Gesundheits-, Bau- und Feuerpolizei sowie die örtliche Sicherheitspolizei, die Gemeinde
  • in betriebstechnischer Hinsicht, soweit es sich um ortsfeste, nicht mit besonderen technischen Einrichtungen ausgestattete Betriebsstätten oder Betriebseinrichtungen handelt, die Gemeinde
  • im Übrigen die Landesregierung

Gesetzliche Grundlage:

Den genauen Wortlaut des Gesetzestextes finden Sie unter www.ris.bka.gv.at/lr-niederoesterreich unter dem Titel "NÖ Veranstaltungsgesetz".

Veranstaltungsabbruch:

Wenn eine Veranstaltung ohne Bewilligung, ohne Anmeldung, trotz Untersagung oder trotz eines Verbotes nach § 2 NÖ Veranstaltungsgesetz abgehalten wird, hat die Gemeinde den Auftrag zu erteilen, die Veranstaltung sofort zu beenden.

Allen Veranstaltern wird daher empfohlen, rechtzeitig das Einvernehmen mit der Gemeinde herzustellen. 

AKM und Lustbarkeitsabgabe

Bitte vergessen Sie nicht, die AKM anzumelden.

Informationen zur Lustbarkeitsabgabe erhalten Sie in der Finanzabteilung unter 07435/505-2630

 

Für allgemeine Fragen zur Veranstaltungsanmeldung erreichen Sie das Bürgerservice unter 07435/505-0

 

Stadtgemeinde Sankt Valentin, 4300 Sankt Valentin, Hauptplatz 7
E-Mail: rathaus@st-valentin.at  Homepage: www.st-valentin.at
Telefon: +43 7435 / 505-0 Telefonverzeichnis
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Impressum    Datenschutzhinweis

 

Busy Office WEB