REGISTERZÄHLUNG 2021
Wie zu Beginn eines jeden Jahrzehnts findet auch im Jahr 2021 eine Volkszählung zusammen mit einer Gebäude- und Wohnungszählung und einer Arbeitsstättenzählung statt. Stichtag ist der 31.10.2021. Die Zahlungsgegenstände (Personen, Haushalte, Arbeitsstätten und ihre Beschäftigten, …) werden aus den Daten der Verwaltungs- und Statistikregistern ermittelt. Nähere Informationen finden Sie auch auf der Webseite www.statistik.at/regz.
Mit der Wohnsitzanalyse wird festgestellt, welche Personen zum Stichtag in Österreich mit Hauptwohnsitz wohnen. Alle Personen mit Hauptwohnsitz, die ausschließlich im zentralen Melderegis- ter enthalten sind und über keine weiteren „Lebenszeichen“ in anderen Registern verfügen, erhalten von der Bundesanstalt Statistik Österreich einen RSb-Brief, der nach dem Wohnsitzstatus fragt. Unter „Lebenszeichen“ versteht man Daten der Verwaltungsregister, die eine Aktivität der Person erkennen lassen, wie z.B. als erwerbstätige Person, erwerbsarbeitslose Person oder als Schüler:in. Die Befragungen fanden Ende November 2021 statt und werden Anfang Juni 2022 fortgesetzt.
Die Bevölkerungs- und die Bürgerzahl werden für andere gesetzliche Vorschriften (Finanzausgleich, Wahlen) herangezogen.
Es gibt fünf Gruppen von Personen, die, trotz aufrechtem Hauptwohnsitz am Stichtag, nicht gezählt werden:
- Personen mit mehr als einem Hauptwohnsitz (Mehrfachzählung).
- Personen, die vor dem Stichtag verstorben
- Personen, die sich weniger als 90 Tage um den Stichtag herum in Österreich aufhalten (§ 7 Abs. 3 RZG).
- Personen, die sich weniger als 180 Tage um den Stichtag in einer Gemeinde aufhalten, wenn sie vorher und nachher in einer anderen und zwar jeweils derselben Gemeinde ge- meldet waren (§ 7 2 RZG). Diese Personen werden in der anderen Gemeinde gezählt.
- Personen, bei denen keine „Lebenszeichen“ in den Verwaltungsregistern vermerkt
Im März 2023 wird das endgültige Ergebnis der Volkszählung bezüglich Bevölkerungs- und Bürgerzahl vorliegen.