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Schulstraße wird zur Schulstraße

 

Seit November gilt in der Schulstraße zwischen der IMS Langenhart und der Volksschule und Allgemeinen Sonderschule Langenhart die STVO Schulstraße.

Schulstraße StVO §76d (Download)

Anlage  A

 

Unter „ausgenommene Berechtige“ sind folgende Personen im direkten Zusammenhang mit dem Schulbetrieb zu verstehen:

-Lehrpersonal

-sonstiges Schulpersonal

-Bedienstete der Stadtgemeinde St. Valentin in Ausübung von Tätigkeiten für den laufenden Schul- oder Gemeindebetrieb

-Eltern bzw. Angehörige von SchülerInnen mit Beeinträchtigungen (v.a. ASO)

-Eltern bzw. Angehörige von SchülerInnen im ausdrücklichen Krankheitsfall

-Liefer- und Zustelldienste im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb

-Vortragende, externes Lehrpersonal odgl.

-Klein- und Reisebusse im Zusammenhang mit Schulveranstaltungen (zB Exkursionen, Sommer- oder Wintersportwochen) oder Fahrten im Rahmen schulpädagogischer Veranstaltungen

-Presse bzw. Fotografen

-Personen der Schulbehörde oder anderen

-Besucher mit Terminen (zB Lehrer-Eltern-Gespräche)

-Besucher mit ausdrücklicher Erlaubnis der Schuldirektionen

-Personen in Verrichtung von Tätigkeiten für die Naturfreunde St. Valentin oder dem Volleyballverein St. Valentin

-Sonstige Berechtige im direkten Zusammenhang mit dem Schulbetrieb

 

Nicht zum Kreise der Berechtigten zählen ausdrücklich privaten Bring- und Abholdienste durch Eltern- oder Familienteile (sog. „Eltern-Taxis“)

 

 

 

 

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