Bestattung von Haustieren
Verendete oder getötete Heimtiere dürfen gemäß LGBl 6440/1-17 auch auf eigenem Grund und Boden (ohne Gewichtsbeschränkung) vergraben werden, wenn eine für Mensch und Tier unschädliche Beseitigung gewährleistet ist, nicht seuchenerkrankt oder seuchenverdächtig ist.
Alternativ ist auch eine Ablieferung an ein Tierkrematorium oder einen Tierfriedhof zulässig.
Tierkörperbeseitung
Beim Altstoffsammelzentrum Sankt Valentin (bei der Kläranlage, Bachstraße) stehen täglich von 7 bis 20 Uhr Sammelbehälter für tote Tierkörper zur Verfügung.
Was wird übernommen ?
- tote Heimtiere (Hund, Katze, Vogel, Kanninchen, Hamster)
- verunfallte, tote Wildtiere
- tierische Abfälle aus Haushalten (ohne Verpackung)
Was wird nicht übernommen ?
- Tiere mit mehr als 35 kg
- Nutztiere
- Schlachtabfälle
- Tiere aus Zucht-/Mastbetrieb
- Wildaufbruch
- Plastiksäcke
- Kartons
- seuchenverdächtige Tiere
- jede Art von gewerblichen Abfällen
Wer darf anliefern ?
- private Haushalte
- Straßenmeistereien
- Tierärzte
Wer darf nicht anliefern ?
- Gewerbebetriebe
- Firmen
- direkter Vermarkter
- landwirtschaftliche Betriebe
- Jäger
Als Tierkörperbeseitigungsanlage für NÖ ist die Fa. SARIA Bioindustries GmbH, Bildereiche 3, 3430 Tulln, Tel.Nr. 02274/64271-0 zugelasssen.