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Richtlinie für „Psychotherapie“ und „psychologische Beratung“ des Sozialreferates der Stadtgemeinde Sankt Valentin

Zur besseren Lesbarkeit von Personenbezeichnungen und personenbezogenen Wörtern wird die männliche Form genutzt. Diese Begriffe gelten für alle Geschlechter.

Das Sozialreferat der Stadtgemeinde Sankt Valentin bietet kostenlose psychotherapeutische oder psychologische Erstberatung durch Psychotherapeuten bzw. Klinische- und Gesundheitspsychologen an.

Qualifikation des Therapeuten oder Psychologen

  • Eingetragene Psychotherapeuten in der Berufsliste des Sozialministeriums
  • Eingetragene Klinische- und Gesundheitspsychologen in der Berufsliste des Sozialministeriums
  • Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision gemäß Supervisionsrichtlinie des Sozialministeriums1

Allgemeine Voraussetzungen

  • Berechtigt für die Inanspruchnahme der geförderten Psychotherapie sind Personen, die zum Zeitpunkt des Kindergarten- bzw. Schulbesuchs bis zur vollendeten 9. Schulstufe ihren ordentlichen Wohnsitz im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde St. Valentin haben im Einverständnis der
  • Pro Person wird nur die Erstberatung (1. Einheit), auf dringende Empfehlung des Psychotherapeuten auch die Beratungseinheit gewährt.
  • Pro Person darf das Angebot nur einmal in Anspruch genommen

 

Ablauf

  • Eine Zuweisung Empfehlung zur Psychotherapie erfolgt im Einverständnis der Erziehungsberechtigten über Klinische- und Gesundheitspsychologen, Hausärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Schulpsychologen.
  • Kindergärten, die Schulen oder das JUZ können im Rahmen von Elterngesprächen, die Erziehungsberechtigten auf das Angebot einer psychologischen oder psychotherapeutischen Beratung aufmerksam machen. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme obliegt den Erziehungsberechtigten.
  • Den Antrag auf Kostenersatz können die Eltern selbst (Rechnungsnachweis) oder der Therapeut oder Psychologe mittels Rechnungslegung in der Sozialabteilung

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Beschlussfassung im Gemeinderat und dem Angebot über die psychotherapeutische oder psychologische Erstberatung in Kraft.

 

1 Information des Bundesministeriums für Gesundheit auf Grundlage einer Resolution des Psychotherapiebeirates vom 17.06.2014 zur Stellung von Psychotherapeutinnen in Ausbildung unter Supervision

 

Soziales 
der Stadtgemeinde Sankt Valentin

 

 

 

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