Der Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde St. Valentin kann von Personen beantragt werden, die einen ordentlichen Wohnsitz in St. Valentin haben und eine gewisse Einkommensgrenzwerthöhe nicht überschreiten. (d.h. Ausgleichszulagenempfänger bzw. Personen mit Einkommen die darunter liegen.)
Der Antrag kann von Oktober bis März unter Vorlage der Einkommensnachweise im Sozialamt der Stadtgemeinde, Zimmer 1, gestellt werden. Wir bitten Sie daher einen aktuellen Einkommensnachweis mitzuschicken oder in der Sozialabteilung der Stadtgemeinde St. Valentin abzugeben.
Nähere Informationen erhalten Sie in der Sozialabteilung unter 07435/ 505 DW 2410, 2420 oder 2430.