Kraftfahrzeuge dürfen auf öffentlichem Grund nur mit gültigem Kennzeichen verwendet werden. Unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges ist auch das Abstellen und Parken gemeint.
Nicht selten werden einem Kraftfahrzeug wegen mangelnder Verkehrssicherheit die Kennzeichen abgenommen, z.B wegen abgefahrener Reifen. Kraftfahrzeuge dürfen aber nur auf öffentlichen Grund verwendet werden, wenn gültige Kennzeichen angebracht sind.