Kanalrückstau
Aus aktuellem Anlass und um Schäden zukünftig zu vermeiden wird darauf hingewiesen, dass Liegenschaften gegen den Rückstau von Kanalwässern zu sichern sind (ÖNORM B2501) – die Rückstauebene ist mit 10cm über dem Straßenniveau bzw. der Gehsteig-Oberkante festgelegt. Unter diesem Niveau liegende Kanalanschlüsse bzw. –einmündungen sollten unbedingt gegen Rückstau gesichert werden, sollte dies nicht bereits erfolgen (z. B. Rückschlagklappe).
Falls Sie etwaige Hilfestellungen bzw. Beratungen diesbezüglich benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung, Tel. 07435/505-2550. Auf Wunsch wird ein Begehungstermin vor Ort mit dem für die Abwasserbeseitigungsplanung beauftragten Ziviltechniker vereinbart.