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NÖ HUNDEHALTEGESETZ – ÄNDERUNGEN ab 01.06.2023

 

Versicherungspflicht für alle Hunde:

 

Bisher galt eine Versicherungspflicht nur für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential.

 

Ab 01. Juni 2023 ist für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung (auch als Einschluss im Rahmen einer Haushaltsversicherung) verpflichtend. (Mindestversicherungssumme

 € 725.000,00)

 

Daher müssen ebenso alle Hundebesitzer, die bereits vor dem 1. Juni 2023 einen Hund angemeldet haben, einen Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung

 bis spätestens 1. Juni 2025 nachreichen.

 

Ab 01. Juni 2023 - Sachkundenachweis für alle Hunde:

 

Jeder Hundehalter muss einen allgemeinen Sachkundenachweis,

 (1 Stunde Tierarzt, 2 Stunden Fachkunde) den sogenannten NÖ Hundepass, vorlegen. Dieser

muss nur einmal vom Hundebesitzer absolviert werden und gilt dann auch als Nachweis

für weitere Hundehaltungen.

 

Besitzer eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen somit ebenfalls einen Hundepass und einen erweiterten Sachkundenachweis (wie bisher 4 Stunden Theorie und 6 Stunden Praxis) vorlegen.

 

Obergrenze:

In einem Haushalt dürfen max. 5 Hunde, und davon max. 2 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gehalten werden.

 

Meldung am Gemeindeamt:  folgende Unterlagen sind somit ab 01. Juni 2023 erforderlich:

 

- Name und Hauptwohnsitz

- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes

- Name und Anschrift jener Person, von der der Hund erworben wurde

- Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde

 (wenn dieser Nachweis nicht bereits bei der Anmeldung erbracht werden kann, ist er

 binnen sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt der Gemeinde vorzulegen)

 - Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

 

Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung
www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz

 

Bürgerservice
der Stadtgemeinde Sankt Valentin

 

 

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