Silvesterknallerei ist nicht erlaubt
Gemäß den Bestimmungen § 38 Pyrotechnikgesetz ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegen-ständen ab der Kategorie F2 (z. B. Raketen, Vulkane, Knallkörper wie Piraten, etc.) im Ortsgebiet ge-nerell verboten – dieses Verbot gilt grundsätzlich auch für die Silvesternacht am 31.12.2023. Erlaubt sind laut Gesetz ausschließlich pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 (z.B. Tischfeuerwerke, Scherzartikel, Traumsterne, Knallerbsen, Wunderkerzen, etc.). Für die Verwendung von F2-Produkten gilt ein Mindestalter von 16 Jahren und bedarf einer Genehmigung – nur die Verwendung von Pro-dukten der Klasse F1 ist ab 12 Jahren erlaubt. Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Alkohol-einfluss, unbedachte Weitergabe von Feuerwerkskörpern vor allem an Kinder, fehlerhafte Feuer-werkskörper, selbstproduzierte Knaller und illegale Böller können nicht nur zu schweren Verletzungen führen, sondern auch erhebliche Sachschäden verursachen.